AGB  

HOLLY´S  Hundeservice

   

 

 

 

 

 

 

 

 

   
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen "HOLLY`S Hundeservice" und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungserbringer

Inhaber des Unternehmens "HOLLY`S Hundeservice" ist Frau Karin Holland. Frau Karin Holland wird in der Regel die Leistungen des Unternehmens persönlich erbringen. In besonderen Fällen kann sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Zu den "besonderen Fällen" gehören unter anderem Krankheit und Urlaub der Frau Holland.

3. Erstgespräch

Vor jedem Abschluss eines Vertrages (bzw. Anmeldung) über die Durchführung einer Serviceleistung (Betreuung, Ausgehservice, Hol- und Bringdienst, Pflege- und Scherservice) findet ein Erstgespräch mit dem Halter und ein Kennenlernen des Hundes statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient dazu festzustellen, ob die Serviceleistung für die Parteien in Frage kommt.

4. Vertragsabschluss

Sind sich die Parteien über die Durchführung einer Serviceleistung einig, wird das Unternehmen ein schriftliches Angebot gemäß der geltenden Tarife machen. Ist der Hundehalter damit einverstanden, wird er dieses auf dem Angebot mit seiner Unterschrift bestätigen. Andernfalls reicht auch allein schon die Anmeldung des Hundehalters als verbindlicher Vertrag. Mit seiner Unterschrift erklärt der Hundehalter zugleich, dass er von den vorliegenden AGB Kenntnis genommen hat. Mit seiner Unterschrift erklärt der Hundehalter außerdem folgendes:
· Der Hund verträgt sich unter normalen Umständen gut mit Artgenossen und verhält sich unauffällig gegenüber Menschen.                                               
· Der Hund leidet nicht unter Zerstörungsdrang oder Trennungsangst mit ununterbrochenem Jaulen o.ä.  
· Der Hund hört auf seine Begleitperson.
· Der Hund ist haftpflichtversichert, ordnungsgemäß versteuert, vollständig geimpft und regelmäßig entwurmt.
·
Der Hund ist gesund und leidet unter keiner ansteckenden Krankheit. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben.                                                                                                                          · Handelt es sich um eine Hündin, so ist sie nicht läufig.                                                                                                                                              · Der Hundehalter verpflichtet sich, Auflagen der Stadt/ Gemeinde, abweichende Verhaltensweisen oder Eigenarten des Hundes/ der Hunde der Hundebetreuung mitzuteilen.                                                                                                                                                                                                                                     

5. Haftung & Notfälle

Hollys Hundeservice bzw. Frau Karin Holland oder ihre Vertretung übernehmen keine Haftung für Schäden am Tier, die der Hund in der Betreuungszeit erleiden könnte, es sei denn, dass diese durch grobe Fahrlässigkeit durch die Hundebetreuung entstanden sind.

Sollte ein unvorhersehbarer Notfall eintreten, so wird Hollys Hundeservice alles erforderliche unternehmen oder einleiten um das Leben des Hundes zu retten. Sollte der Hund entlaufen, wird Hollys Hundeservice alles erforderliche zur Wiedererlangung des Hundes unternehmen (z.B. Kontakt zu Polizei, Tierheim, Zentralregister, Forstwirtschaft, etc.). Die dabei jeweils zusätzlich entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu übernehmen.

Erkrankt der Hund in der Zeit der Betreuung und bedarf tierärztlicher Behandlung, so wird die Behandlung i.d.R. durch einen Tierarzt der Wahl von Hollys Hundeservice durchgeführt. Anfallende Tierarztkosten werden dem Halter gesondert in Rechnung gestellt.

6. Fälligkeit der Vergütung (Leistungen, Fahrtkosten)

Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung des Tieres nach erbrachter Leistung fällig. Sie ist in bar zu zahlen. Vereinbaren die Parteien eine regelmäßige Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung jeweils am letzten Tag des Monats fällig. Sie ist durch den Halter in bar zu zahlen oder ansonsten kostenfrei auf das Konto der Frau Holland bei der Commerzbank Wolfsburg zu überweisen.

Falls nichts anderes vereinbart, gelten jeweils die von Hollys Hundeservice aktuellen Preise laut Preisliste (Futterkosten nicht im Preis enthalten, Futter wird durch den Hundehalter gestellt). Vereinbarte Sonderleistungen werden extra berechnet.

6.1, Leistungen: Das Unternehmen erhält seine Vergütung für die im Voraus vereinbarte/n Leistung/en, gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten.                           6.2. Fahrtkosten: Falls An- und Abfahrt anfallen, werden diese gesondert nach Absprache berechnet. Die Fahrtkosten betragen 0,40 € pro Kilometer.        6.3. Wochenend- u. Feiertagszuschlag: Hollys Hundeservice behält sich das Recht vor, für Betreuungen an Wochenenden und Feiertagen einen Aufpreis zu berechnen. Darauf wird jedoch vor jeder Buchung hingewiesen. Der Aufschlag beträgt dann i.d.R. zwischen 5,00 bis 10,00 € pro Tag.                                          6.4. Hollys Hundeservice behält sich das Recht vor, für Betreuungen bei "Problemhunden" (z.B. Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden, Läufigkeit, Welpenbetreuung, etc.) oder zusätzlichen Leistungen (wie Spezialfütterungen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) einen Aufpreis wegen Mehraufwand zu berechnen. Darauf wird jedoch vor jeder Buchung hingewiesen. Der Aufschlag beträgt dann i.d.R. zwischen 5,00 bis 10,00 € pro Tag.

7. Vergütung bei Annahmeverzug

Kommt der Hundehalter mit der Annahme der Leistungen des Unternehmens in Verzug, so kann dieses für die infolge des Verzuges nicht erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen. Das Unternehmen ist nicht zur Nachleistung verpflichtet und muss sich nicht den Wert desjenigen anrechnen lassen, was es infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste.

8. Stornierung

Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen, insbesondere der Betreuung von Hunden über einen längeren Zeitraum (z.B. Urlaubsbetreuung), wird vom Unternehmen nachfolgend aufgeführte Stornogebühr berechnet: 

  • 3 Wochen vorher: 30 Prozent
  • 2 Wochen vorher: 50 Prozent
  • 1 Woche  vorher:  70 Prozent

9. Kündigung

Vereinbaren die Parteien, dass das Unternehmen eine Serviceleistung regelmäßig durchführt, so ist diese Vereinbarung kündbar. Die Kündigung kann nur mit einer Frist von 3 Tagen zum sonst vereinbarten Termin erfolgen.

10. Bring- und Abholzeiten

Bring- und Abholzeiten erfolgen im Voraus nach Absprache.

Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail erfolgen kann - wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierheim nach Wahl durch Hollys Hundeservice zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

11. Sonstiges

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 (1) UStG berechnet Hollys Hundeservice keine Umsatzsteuer.                                                                            Der Hundebesitzer bleibt während der „Sitterzeit“ Tierhalter im Sinne von § 833 BGB.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten, oder Daten die durch die Nutzung des Webangebotes entstehen, werden ausschließlich für firmeninterne und statistische Zwecke von Hollys Hundeservice genutzt. Eine Weitergabe an Dritte durch die Hundebetreuung ist ausgeschlossen.

12.1. Veröffentlichung von Fotos: Fotos des zu betreuenden Hundes, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, können auf der Homepage von Hollys Hundeservice (www.hollys-hundeservice.de) veröffentlich werden. Dem Hundehalter steht es jedoch frei, die Veröffentlichung zu untersagen.                                       

13. Ergänzende Vereinbarungen zu den AGB für VIP-CARD Verträge

Verträge über VIP-Card enthalten ergänzende Vereinbarungen zu meinen AGB, die vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Stand: August 2013

   
 

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