1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Verträge, die
zwischen dem Unternehmen "HOLLY`S
Hundeservice" und
Hundehaltern oder deren
Vertretern über Leistungen des
Unternehmens abgeschlossen
werden. Abweichungen von den AGB
gelten nur, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
2. Leistungserbringer
Inhaber des Unternehmens "HOLLY`S
Hundeservice" ist Frau
Karin Holland. Frau Karin
Holland
wird in der Regel die Leistungen
des Unternehmens persönlich
erbringen. In besonderen Fällen
kann sie sich durch eine
geeignete Person vertreten
lassen. Zu den "besonderen
Fällen" gehören unter anderem
Krankheit und Urlaub der Frau
Holland.
3. Erstgespräch
Vor jedem Abschluss eines
Vertrages (bzw. Anmeldung) über die Durchführung
einer Serviceleistung
(Betreuung, Ausgehservice, Hol- und
Bringdienst, Pflege- und
Scherservice)
findet ein Erstgespräch mit dem
Halter und ein Kennenlernen des Hundes statt. Das
Gespräch ist für den Halter
kostenlos und dient dazu
festzustellen, ob die
Serviceleistung für die Parteien
in Frage kommt.
4. Vertragsabschluss
Sind sich die Parteien über die
Durchführung einer
Serviceleistung einig, wird das
Unternehmen ein schriftliches
Angebot gemäß der geltenden
Tarife machen. Ist der
Hundehalter damit einverstanden,
wird er dieses auf dem Angebot mit
seiner Unterschrift bestätigen.
Andernfalls reicht auch allein
schon die Anmeldung des
Hundehalters als verbindlicher
Vertrag. Mit seiner Unterschrift erklärt
der Hundehalter zugleich, dass er von den
vorliegenden AGB Kenntnis
genommen hat. Mit seiner
Unterschrift erklärt der
Hundehalter außerdem folgendes:
· Der Hund
verträgt sich unter normalen
Umständen gut mit Artgenossen
und verhält sich unauffällig
gegenüber Menschen.
·
Der Hund leidet
nicht unter Zerstörungsdrang
oder Trennungsangst mit
ununterbrochenem Jaulen o.ä.
· Der Hund hört
auf seine Begleitperson.
· Der Hund ist
haftpflichtversichert,
ordnungsgemäß versteuert,
vollständig geimpft und
regelmäßig entwurmt.
·
Der Hund ist gesund und leidet
unter keiner ansteckenden
Krankheit.
Jede Erkrankung
und jeder Verdacht auf eine
Erkrankung des in Betreuung zu
gebenden Hundes ist ausdrücklich
vom Hundehalter bekanntzugeben.
·
Handelt es sich um eine Hündin,
so ist sie nicht läufig.
·
Der Hundehalter
verpflichtet sich, Auflagen der
Stadt/ Gemeinde, abweichende
Verhaltensweisen oder Eigenarten
des Hundes/ der Hunde der
Hundebetreuung mitzuteilen.
5. Haftung
& Notfälle
Hollys
Hundeservice bzw. Frau Karin
Holland oder ihre Vertretung
übernehmen keine Haftung für
Schäden am Tier, die der Hund in
der Betreuungszeit erleiden
könnte, es sei denn, dass diese
durch grobe Fahrlässigkeit durch die Hundebetreuung
entstanden sind.
Sollte ein unvorhersehbarer
Notfall eintreten, so wird
Hollys Hundeservice alles
erforderliche unternehmen oder
einleiten um das Leben des
Hundes zu retten. Sollte der
Hund entlaufen, wird Hollys
Hundeservice alles erforderliche
zur Wiedererlangung des Hundes
unternehmen (z.B. Kontakt zu
Polizei, Tierheim,
Zentralregister,
Forstwirtschaft, etc.). Die dabei jeweils
zusätzlich entstehenden Kosten
sind vom Hundehalter zu
übernehmen.
Erkrankt der Hund
in der Zeit der Betreuung und
bedarf tierärztlicher
Behandlung, so wird die
Behandlung i.d.R. durch einen
Tierarzt der Wahl von Hollys
Hundeservice durchgeführt.
Anfallende Tierarztkosten werden
dem Halter gesondert in Rechnung
gestellt.
6. Fälligkeit der
Vergütung (Leistungen,
Fahrtkosten)
Bei einmaliger Durchführung
einer Serviceleistung wird die
Vergütung bei Ablieferung des
Tieres nach erbrachter Leistung
fällig. Sie ist in bar zu
zahlen. Vereinbaren die
Parteien eine regelmäßige
Serviceleistung für den Hund,
wird die Vergütung jeweils am
letzten Tag des Monats fällig.
Sie ist durch den Halter
in bar zu zahlen oder ansonsten kostenfrei auf das Konto der
Frau Holland bei der
Commerzbank Wolfsburg zu überweisen.
Falls nichts
anderes vereinbart, gelten
jeweils die von Hollys
Hundeservice aktuellen Preise
laut Preisliste (Futterkosten
nicht im Preis enthalten, Futter
wird durch den Hundehalter
gestellt). Vereinbarte
Sonderleistungen werden extra
berechnet.
6.1,
Leistungen: Das
Unternehmen erhält seine
Vergütung für die im Voraus
vereinbarte/n Leistung/en,
gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten. 6.2. Fahrtkosten: Falls An- und
Abfahrt anfallen, werden diese
gesondert nach Absprache
berechnet. Die Fahrtkosten betragen 0,40 €
pro Kilometer.
6.3. Wochenend- u.
Feiertagszuschlag: Hollys
Hundeservice behält sich das
Recht vor, für Betreuungen an Wochenenden und
Feiertagen einen Aufpreis zu
berechnen. Darauf wird jedoch
vor jeder Buchung hingewiesen.
Der Aufschlag beträgt dann
i.d.R. zwischen 5,00 bis 10,00 €
pro Tag.
6.4. Hollys
Hundeservice behält sich das
Recht vor, für Betreuungen bei
"Problemhunden" (z.B.
Unverträglichkeit gegenüber
anderen Hunden, Läufigkeit,
Welpenbetreuung, etc.) oder
zusätzlichen Leistungen (wie
Spezialfütterungen,
Verabreichung von Medikamenten,
etc.) einen Aufpreis wegen
Mehraufwand zu
berechnen. Darauf wird jedoch
vor jeder Buchung hingewiesen.
Der Aufschlag beträgt dann
i.d.R. zwischen 5,00 bis 10,00 €
pro Tag.
7.
Vergütung bei Annahmeverzug
Kommt der Hundehalter mit der
Annahme der Leistungen des
Unternehmens in Verzug, so kann
dieses für die infolge des
Verzuges nicht erbrachte
Leistung die vereinbarte
Vergütung verlangen. Das
Unternehmen ist nicht zur
Nachleistung verpflichtet und
muss sich nicht den Wert
desjenigen anrechnen lassen, was
es infolge des Unterbleibens der
Leistung erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner
Dienste.
8. Stornierung
Bei Nichteinhaltung der
Vereinbarungen zur Erbringung
von Leistungen, insbesondere der
Betreuung von Hunden über einen
längeren Zeitraum (z.B.
Urlaubsbetreuung), wird vom
Unternehmen nachfolgend
aufgeführte Stornogebühr
berechnet:
-
3
Wochen vorher: 30 Prozent
-
2 Wochen vorher: 50
Prozent
-
1 Woche vorher:
70 Prozent
9. Kündigung
Vereinbaren die Parteien, dass
das Unternehmen eine
Serviceleistung regelmäßig
durchführt, so ist diese
Vereinbarung kündbar. Die
Kündigung kann nur mit einer
Frist von 3 Tagen zum sonst
vereinbarten Termin erfolgen.
10. Bring- und Abholzeiten
Bring- und Abholzeiten erfolgen
im Voraus nach Absprache.
Der Hundehalter
verpflichtet sich, seinen Hund
nach Ablauf der vereinbarten
Betreuungsdauer abzuholen. Im
Falle der Nichteinhaltung - ohne
ausdrückliche Verlängerung der
Betreuungsdauer per
Vereinbarung, die auch mündlich
oder per Mail erfolgen kann -
wird der Hund nach 10 Tagen
einem Tierheim nach Wahl durch
Hollys Hundeservice zugeleitet.
Alle in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten trägt der
Hundehalter.
11. Sonstiges
Als
Kleinunternehmer im Sinne von §
19 (1) UStG berechnet Hollys
Hundeservice keine Umsatzsteuer.
Der Hundebesitzer bleibt während
der „Sitterzeit“ Tierhalter im
Sinne von § 833 BGB.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, oder
Daten die durch die Nutzung des
Webangebotes entstehen, werden
ausschließlich für firmeninterne
und statistische Zwecke von
Hollys Hundeservice genutzt.
Eine Weitergabe an Dritte durch
die Hundebetreuung ist
ausgeschlossen.
12.1. Veröffentlichung von
Fotos: Fotos des zu
betreuenden Hundes, die während
des Pensionsaufenthaltes
entstehen, können auf der
Homepage von Hollys Hundeservice
(www.hollys-hundeservice.de)
veröffentlich werden. Dem
Hundehalter steht es jedoch
frei, die Veröffentlichung zu
untersagen.
13. Ergänzende Vereinbarungen zu den
AGB für VIP-CARD
Verträge
Verträge über VIP-Card enthalten
ergänzende Vereinbarungen zu
meinen AGB, die vor
Vertragsabschluss ausgehändigt
werden.
Stand: August 2013 |